Tipps zum Finanzamt
Tipps zum Finanzamt
1. Bis zu Euro 200,00 Spende genügt ein Zahlungsnachweis oder die Buchungsbestätigung der Bank.
2. Absetzbarkeit des Aufenthaltes in Nepal
a. An- und Abreise Flughafen, Flugkosten
i. Kombination mit Urlaubī Reisekosten entsprechend des Zeitanteils der Hospitation an der Gesamtreisezeit
b. Verpflegungsmehraufwand 2014:
i. Volle Tage 2014: 32,--€
ii. An- und Abreisetag je 21,--€
iii. Pauschbetrag Übernachtung: 72,--€
3. Benefizveranstaltungen
a. Genaue Gewinn- Verlust-Darstellung
b. Quittungen für Ausgaben
4. Spendenquittungen erst ab 200,--€, ansonsten reicht Kopie des Kontoauszuges des Spenders
6. Falls Reisekosten nicht vom Finanzamt anerkannt werden, kann über DNGGG eine Spendenbescheinigung über den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen gestellt werden
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